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Hardwaresprechstunde
des Clubfreundes Kurt Wietgrefe
zu all seinen im Freak veröffentlichten
Vorträgen
Was
tun ???
Hilfe für Computer-Anfänger
und Fortgeschrittene
Von Kurt Wietgrefe
Nr.: 89 Das monatliche
Sammelblatt September 2010
Vor
dem Schaden klug sein!
Immer
wieder passiert es, dass die Betrüger sich neue Fallen ausdenken, in
denen wir ahnungslos tappen. Darum einige Gedanken dazu.
Gratis
kann teuer werden:
Wer sich in der virtuellen Unterwelt herumtreibt, Filme, Software
und Musik herunterlädt oder nach den neuesten Hacker-Tipps sucht,
kann selbst Opfer und zur Kasse gebeten werden. So erging es einem
Klubfreund, er erhielt eine Rechnung: „Er habe sich für den Dienst
Opendownload.de registriert und sei zur Zahlung von 96 Euro
verpflichtet“. Er wollte sich jedoch nur ein paar
Glückwunschkarten herunterladen.
Opendownload:
Kostenlose Angebote für 96 Euro Über
www.torrent.to war der Klubfreund dorthin geraten. Die Site bietet
teils legale, teils in Deutschland illegale Downloads über das
Bit-Torrent-Protokoll an. „Benutzen Sie immer einen aktuellen
Client für mehr Geschwindigkeit und maximale Sicherheit“ hatte es
direkt oben auf der Site geheißen. Darunter standen Links zu
Downloads der aktuellen, vermeintlich kostenlosen Programme. Die
Links führten jedoch nicht zur Website der jeweiligen Programmierer
der Software, sondern zu Opendownload.de. Einige Klicks später hatte
der Klubfreund die Software dort heruntergeladen, er musste seine
Adresse angeben und sich registrieren. Der Haken an der Sache: Das
Herunterladen eigentlich kostenlos erhältlicher Software kostet dort
8 Euro im Monat, also 96 Euro im Jahr. Das verrät ein kleiner
Hinweis rechts neben dem Anmeldeformular. Da man ein nicht vorzeitig
kündbares Zwei-Jahres-Abo eingeht, ist man gleich um 192 Euro ärmer.
„Auf einen Werbebanner hätte ich gar nicht geklickt“, erklärt
unser Klubfreund. „Aber das Ganze sah aus wie ein Teil der
Torrent-Site, und den Kostenhinweis bei Opendownload.de habe ich gar
nicht gesehen.“ Noch gerissener gingen die Betreiber einer Site
vor, die kostenlose Zeitschriften-PDFs und E-Books bereithielt. Sie
präsentierten dem Site-Besucher die Information, sein Adobe
Reader
sei veraltet, und er könne jetzt die neue Version herunterladen. Ein
Klick auf das Hinweisfeld brachte den Anwender ebenfalls zu
Opendownload.de. Dabei handelte es sich nicht etwa um ein
gewöhnliches Werbebanner, sondern um einen Hinweis des Browsers, der
oberhalb des Fensters auf gelbem Grund erscheint, ähnlich wie wir
das von unterdrückten Pop-ups kennen. Realisiert wurde das über ein
Active-X-Element, und viele Anwender werden übersehen haben, dass es
sich nicht um eine Statusmeldung des eigenen Browsers handelte. Schon
deswegen ist es sinnvoll, derartige unsichere Programme zu
unterdrücken.
Nur
wenige Tools bietet Opendownload.de selbst an. Meist wird auf die
Original-Site verlinkt.
Vielfach
verlinkte Abzocke via Google-Suche Doch
auch Surfer, die um heikle Websites einen weiten Bogen machen, sind
nicht gefeit vor Download-Fallen. Die Abzocker verstehen sich gut auf
Suchmaschinenoptimierung: Sie verlinken sich geschickt gegenseitig,
und so landen Sites wie www.opendownload.de bei einigen Sucheingaben
weit oben in der Google-Trefferliste. Durch diese Google-Optimierung
tauchen Abzock-Links dann selbst auf seriösen Seiten auf – und
zwar innerhalb der Google-Suchergebnisse. Vorsicht ist also
angebracht. Wie viele Anwender bereits Opfer von Opendownload.de
und ähnlicher Sites geworden sind, ist unbekannt.
Schlepper
und Betreiber: Alle kassieren ab Die
gesamte Bandbreite an Themen wird abgedeckt – von Datenbanken
(Downloads, Rezepte, Songtexte) über Ratgeber und Hilfe (etwa bei
Hausaufgaben oder Bewerbungen) bis hin zu Lebenshilfe (Partnerschaft,
Lebenserwartung). Die Sites arbeiten nach einem ähnlichen Muster wie
Opendownload.de. Fast überall ist der Hinweis, welchen Vertrag der
Kunde eingeht, zwar auf der gleichen Höhe wie das Adressfeld
vorhanden; er ist aber so beiläufig, dass viele ihn übersehen
müssen. Auch wird oft nur die Monatsgebühr angegeben, teilweise
noch die Jahresgebühr, nicht aber, dass der Vertrag erst nach zwei
Jahren gekündigt werden kann. An den Abzock-Praktiken verdienen
zwei Parteien: Zunächst der Betreiber der Site, die den Kunden
weiterleitet – allerdings nur dann, wenn es zu einem
Vertragsabschluss kommt. Aus diesem Grund greifen die Betreiber
dieser „Schlepper-Sites“ oft zu Tricks wie den oben
beschriebenen. Was pro erfolgreich vermitteltem Kunden gezahlt wird,
ist im Fall Opendownload nicht bekannt. In vergleichbaren Fällen
zahlt die Abzocker-Site zwischen 15 und 25 Prozent ihres
Jahresumsatzes an die Schlepper-Site. Für die Schlepper ist das
Geschäft risikolos – sie haben die Kunden lediglich vermittelt.
Kostenpflichtige
Beschwerden: Hotlines bitten zur Kasse Neben
den Anwendern, die zähneknirschend ihre Rechnung bezahlen (pro Kunde
immerhin knapp 200 Euro), hat die Opendownload-Abzock-Site eine
weitere lukrative Einnahmequelle entdeckt: die Telefongebühren für
ihre völlig nutzlose Hotline. Egal zu welcher Tageszeit wir die
Hotline anrufen, wir erleben immer das gleiche: Eine freundliche
Frauenstimme weist auf die Sprechzeiten der Hotline hin, teilt mit,
dass wir gleich verbunden werden – bis sie schließlich mit einem
Hinweis, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist, aus der Leitung
fliegen. Selbst wenn es sich hierbei nur um eine 01805-Nummer
handelt, die den Anwender 14 Cent pro Minute kostet, landen bei jedem
Telefonat einige Cent in der Kasse der Abzocker.
Heiße
Luft für viel Geld: 8 Euro pro Monat für nichts als Links Was
bekommt der Kunde eigentlich für seine 8 Euro monatlich von
Opendownload? Opendownload den Flash-Player und den Adobe Reader in
der jeweils aktuellen Version zur Verfügung – und das, obwohl das
Unternehmen selbst seriösen Sites lediglich das Verlinken auf
Adobe-Server gestattet. Die Hersteller der Programme sind
verständlicherweise wenig begeistert. Der zwielichtige Dienst
Opendownload.de bietet nichts, was nicht anderswo gratis zu bekommen
wäre.
Abzock-Versuch
per Mail-Rechnung und IP-Adresse Viele
Anwender haben sich nur mit einer gültigen E-Mail-Adresse und
falschen Adressangaben angemeldet. Aber auch sie bekommen ihre
Rechnung – diese wird ja wie die Zugangsdaten per Mail verschickt.
Die Betreiber von Opendownload.de & Co. speichern die IP-Adresse
des unfreiwilligen Neukunden und teilen ihm in sämtlichen Rechnungen
und Mahnschreiben mit, unter welcher IP-Adresse er wann bei ihnen
war. Aufgrund der Vorratsdatenspeicherung seien sie in der Lage, mit
Hilfe der Ermittlungsbehörden den Beweis beim Provider
anzufordern. Das ist nur ein Bluff: Die Abzocker kämen gar nicht
an die persönlichen Daten ihrer hereingelegten Kunden. Denn nach
einem Verfassungsgerichtsurteil vom März 2008 ist es zwar korrekt,
dass die Daten vom Provider erfasst und ein halbes Jahr lang
gespeichert werden. Hinz und Kunz haben aber nicht das Recht, die
Daten einzusehen. Selbst die Staatsanwaltschaft darf sich lediglich
bei „schweren Straftaten“ Zugriff auf die Provider-Daten
verschaffen. Darunter fallen zwar Computerdelikte und Betrug am PC,
allerdings nur sofern ein „Vermögensverlust größeren Ausmaßes“
herbeigeführt wird oder falls durch die „fortgesetzte Begehung von
Betrug“ viele Menschen geschädigt werden. Das Gesetz ließe sich
eher gegen die Betreiber solcher Sites anwenden als zu deren Nutzen.
Abgemahnt:
Abzocker reagieren einfach nicht Dass
die Betreiber vor Gericht ziehen, ist unwahrscheinlich. Schließlich
würde dann überprüft, ob die Information darüber, dass der Kunde
einen rechtlich bindenden Vertrag abschließt, ausreichend groß und
auffällig an der richtigen Stelle positioniert ist. Und es würde
untersucht, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist: Der
Kunde verzichtet nämlich etwa bei Opendownload explizit auf sein
Widerrufsrecht. Es ist zwar möglich, dass dieses vorzeitig mit
Bereitstellung eines Dienstes erlischt (in diesem Fall also mit der
Übermittlung der Zugangsdaten) – nicht aber, dass ein Kunde von
vornherein darauf verzichtet.
So schützen
wir uns: Abwehrtipps gegen Download-Abzocke
Keine
Chance für Abzocker:
Mit unseren Tipps schützen Sie sich gegen die Abo-Falle. Seien
Sie misstrauisch,
wenn Sie Ihre persönlichen Daten angeben sollen, insbesondere
Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung. Falls Sie fiktive Daten
angeben: Denken Sie daran, dass Sie neben Ihrer IP-Adresse weitere
Spuren hinterlassen, etwa eine auf Ihren Namen registrierte
Mailadresse. Prüfen
Sie
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und schauen Sie auf
mögliche Zahlungsverpflichtungen. Speichern Sie die AGB und andere
Vertragsbestandteile als PDF ab. Oder erstellen Sie eine Kopie der
Seite, die diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dokumentiert.
Denn: Auch online können Sie einen gültigen Vertrag
eingehen. Prüfen
Sie bei Erhalt
einer unerwarteten Rechnung, ob Sie wirklich einen Vertrag
eingegangen sind. Dazu muss der Anbieter in geeigneter Weise über
die Vertragsbestandteile informiert haben. Ein kleiner Hinweis auf
die Art der Vertragsbeziehung, möglicherweise ganz am Ende der Seite
oder gar nur in den AGB, reicht hierfür nicht aus. Auch
wenn ein Inkassobüro
eingeschaltet wird, müssen Sie nicht nervös werden. Wichtig zu
wissen: Die Extrakosten fürs Inkasso trägt der Anbieter des
Dienstes, sofern die Rechnung nicht rechtens ist. Erst wenn ein
gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, müssen Sie reagieren: Legen
Sie unbedingt binnen 14 Tagen Einspruch ein. Wichtig: Das Gericht,
das den Mahnbescheid ausgefertigt hat, hat den Fall nicht geprüft,
sondern verlässt sich auf die Aussage des Rechnungsstellers. Lassen
Sie sich nicht einschüchtern,
auch wenn das Unternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung droht.
Vermeiden Sie jede unnötige Kommunikation mit dem Rechnungssteller.
Insbesondere wenn er Ihre persönlichen Daten (mit Ausnahme der
Mailadresse) nicht kennt, brauchen Sie ihm diese auch nicht
nachträglich mitzuteilen. Jugendliche
unter 18 Jahren
können ohne die Zustimmung ihrer Eltern keine Abo-Verträge
abschließen. Abgesehen davon: Auch die Eltern haften nur dann, wenn
sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen
sind. Inwieweit sie diese aber im Internet erfüllen müssen (und ob
sie das überhaupt können), ist fraglich.
PDF-Dateien zum downloaden von den Artikeln
"Was tun?" 2010
Nr. 84 -
Das Sammelblatt
April 2010
-
Alle Möglichkeiten im
Klub nutzen!
Nr.: 85 - Das Sammelblatt Mai 2010
- Den
Internetzugang schützen
Nr.:
86 -
Das Sammelblatt Juli
2010 -
Daten und System ständig sichern!
Nr.: 87 -
Das Sammelblatt
September 2010 -
Goldene Regeln im Umgang mit dem
Computer
Nr.: 88 -
Das Sammelblatt Oktober 2010 - Die IFA 2010 besuchen
Nr.: 89 -
Das Sammelblatt November 2010 - Vor dem Schaden klug sein
200. Hardwaresprechstunde im DSCC
(Rede
des Präsidenten am 5. August 2009)
Liebe Mitglieder,
unser lieber Cf. Kurt Wietgrefe führt
heute seine 200. Hardwaresprechstunde in unserem
DSCC durch. Vor zehneinhalb Jahren hat er im März
1999 mit dieser äußerst interessanten
Veranstaltungsreihe begonnen. Er, der am 01.11.1997
mit der Mitgliedsnummer 50 unserem Club beitrat,
erkannte sofort nach kurzer Zeit seiner
Mitgliedschaft, dass er mit seiner
Hardwaresprechstunde sein umfangreiches Wissen an
die anderen Clubmitglieder weitergeben kann. Heute
ist die Hardwaresprechstunde unabdingbar mit dem
Namen Kurt Wietgrefe verbunden, der mit seinem Elan
und seiner Kraft vielen Clubfreunden mit Rat und Tat
zur Seite stand und steht.
Und was wird die Zukunft bringen?
Wenn wir uns die Mitgliederzahlen betrachten,
brauchen wir uns um unseren Verein keine Sorgen zu
machen. Die Anzahl der Computersenioren scheint
jedem Trend und Wertewandel zu trotzen. Leider,
lieber Kurt, sind die Mitglieder Deines Schlages
recht rar gesät. Dein immer noch ungebrochener
Tatendrang wird uns sicherlich auch noch weiterhin
helfen, vorhandene Wissenslücken unserer Mitglieder
zu schließen.
Dir persönlich wünsche ich – und
mit mir der gesamte Verein – noch viele Jahre
Gesundheit und auch weiterhin soviel Lebensfreude
und Dynamik wie bisher.
Ich überreiche Dir hiermit die
Urkunde für die 200. Hardwaresprechstunde und sage
herzlichen
Dank, lieber Kurt Wietgrefe.
Dein Karl-Heinz Simon
Liebe Klubfreunde!
Wenn meine Unterlagen stimmen, wurde die erste Hardware
Sprechstunde am 18. Februar 1998 durchgeführt. Erst einmal im Monat und dann
zwei mal zu festen Tagen. Begonnen wurde mit den einfachen Grundbegriffen in der
Computer Hardware, haben eine Festplatte gezeigt und begutachtet, ein Mainboard
in die Hand genommen, einen Speicherriegel betrachtet und uns mit der Zeit an
Themen herangewagt, die oft über das Verständnis eines Computer Anfängers
hinausgehen. Im Oktober 2000 hatten wir die 50. und im April 2003 führen wir
die 100. Sprechstunde durch.
schrieb Kurt Wietgrefe im Februar 2003
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